. Mit der Vorlage des Nachtragshaushalts 2023 bewegt sich unsere Regierung weiterhin auf verfassungsrechtlich bedenklichem Wege. Das sagt der Bundesrechnungshof in seiner Stellungnahme:Bei korrekter Auslegung der Schuldenregel werde mit dem beabsichtigten Nachtragshaushalt 2023 die Obergrenze immer noch um 14,3 Milliarden Euro und damit weiterhin deutlich überschritten. Deshalb sei die Konstruktion des Haushalts 2023 „äußerst problematisch“. […]
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